17. März 2026, 15:03:05 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
 
   Übersicht   Hilfe Kalender Einloggen Registrieren  
Seiten: [1]
  Drucken  
Autor Thema: Herrlisch...einfach nur herrlisch...  (Gelesen 2223 mal)
Rhoderan
Fahrbimbo
Condra-Mitglied
Titan
*****
Beiträge: 3502



« am: 24. März 2005, 14:42:11 »

Merkzettel für Bürger

Merkblatt für Verkehrsteilnehmer
An den/die Fahrer/in des................................................,
amtl. Kennzeichen......................................
Wie Sie vielleicht bemerkt haben, befindet sich an Ihrem Fahrzeug außer
diesem Schreiben noch ein(e)
Ordnungswidrigkeitenanzeige ( ) Mängelbericht ( ) Zahlkarte ( )

Eventuell ist der Polizeibeamte, der Sie beanstandet hat, noch in der Nähe.
Bevor Sie nun versuchen, diesen in endlose Diskussionen zu verwickeln, um
ihn dazu zu bewegen, die Maßnahme rückgängig zu machen, sollten Sie erst die
nachstehende Punkte aufmerksam durchlesen. Auf diese Weise können Sie sich
und dem Beamten eine Menge Zeit sparen.

1. Sowohl die StVO als auch die StVZO gelten jeden Tag des Jahres, 24
Stunden lang. Sie werden weder durch Nachtzeit, Feiertag oder ähnliches
außer Kraft gesetzt.

2. Weder ich noch mein Streifenpartner hegen Ängste gegenüber
Rechtsanwälten. Wir glauben auch nicht, dass unsere schillernde Karriere bei
der Polizei durch die Einschaltung Ihres Anwaltes beendet wird.

3. Andererseits sind die Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei nicht so
groß, wie Sie vielleicht denken mögen. Sie brauchen also keine Angst zu
haben, dass wir ein Sternchen mehr auf die Schulter bekommen, nur weil wir einen
Verwarnungszettel an Ihrem Fahrzeug angebracht haben.

4. Auch wir haben selbstverständlich Ehrfurcht vor dem Alter. Aber bitte
verstehen Sie, dass wir nicht alles durchgehen lassen können.
Wenn Sie beispielsweise Ihre kranke Oma nach Hause bringen oder diese mit
Essen versorgen, ist das durchaus lobenswert. Es berechtigt allerdings nicht
zu zweistündigem Parken in der Fußgängerzone. (Ferner wird die kranke Oma
dermaßen oft als Ausrede benutzt, dass wir das langsam nicht mehr glauben
können. So müßten -rein rechnerisch- z.B. in der Gegend um die Hohestraße
ca. 8500 bettlägerige Senioren wohnen. Das erscheint uns ein bißchen viel).

5. Es ist uns auch völlig egal, ob Sie ein hohes Tier im Polizeipräsidium
kennen oder ob Ihr Onkel einmal in der Woche mit dem Hausmeister der
Bezirksregierung kegeln geht. Beziehungen nützen Ihnen überhaupt nicht, eher
im Gegenteil: Je höher das Tier, desto kleiner Ihre Chance.

6. Ihre Automarke spielt bei der Vergabe von Verwarnungszetteln keine Rolle.
Wir suchen uns nicht nur Fahrzeuge der Marken Mercedes, BMW, Audi oder
Porsche aus, sondern nehmen alles was kommt.

7. Auch Ihre Staatsangehörigkeit hat weder Vor- noch Nachteile in der
Bemessung der Höhe der Verwarnung.

8. Sie können sicher sein, dass wir auch lieber die großen Gangster fangen
würden. Leider sind die Kapitalverbrecher in diesem Ort teilweise recht dünn
gesät, so dass wir leider gezwungen sind, die Zwischenräume mit
Sachbehandlungen wie der Ihren zu überbrücken.

9. Falls Sie anführen, dass Sie das Schild nicht gesehen haben, so ist das
ihre eigene Schuld. Die Dinger sind schließlich groß genug. Und bunt sind
sie auch.

10. Die Tatsache, dass Sie eventuell fremd in diesem Ort sind, stellt Ihnen
ebenfalls keinen Freibrief für Falschparken, zu schnelles Fahren u.ä. aus.
Die StVO gilt woanders genauso.

11. Die Ausrede ,,Arztbesuch" zieht ebenfalls nicht. Wenn Sie schon zu krank
sind, ein paar Meter zu Fuß zu gehen, wie wollen Sie es dann verantworten,
ein KFZ sicher durch den Straßenverkehr zu steuern?

12. Jetzt kommt ein Hinweis für die weiblichen Verkehrsteilnehmer: Der
Einsatz von Tränen nützt überhaupt nichts. Der Anblick eines Menschen, der
wegen ein paar Euro Bußgeld weinend auf der Straße steht, wirkt ebenso
würdelos wie albern.

13. Sollten Sie eine Tätigkeit als Briefträger, Bundesbahnbeamter,
Verkehrsmeister, Hausmeister o.ä. ausführen und während der Arbeit eine
Mütze tragen, so sind Sie deswegen noch lange nicht berechtigt, den
Polizeibeamten als Kollege zu betrachten und ihn entsprechend anzureden. Wer
in unseren Augen Kollege ist, bestimmen wir selbst. Dies gilt auch für
Taxifahrer.

14. Vermeiden Sie es bitte, zum Polizeibeamten Körperkontakt zu suchen,
indem Sie ihm auf die Schulter klopfen oder ihn am Ärmel ziehen. Einer
Verwarnung oder Anzeige wird hierdurch nicht entgangen.
Allerdings könnte sich der Beamte angegriffen fühlen, was wiederum böse
Spuren in Ihrem Gesicht hinterlassen kann.

15. Auch die kumpelhafte Anrede wie z.B. ,,Chef", "Meister", "Herr
Inspektor" u.a. hilft Ihnen in der Regel nichts. Wenn Sie den Dienstgrad des
Beamten nicht kennen, lesen Sie ihn bitte von dem Dokument an Ihrer
Windschutzscheibe ab. Besser noch ist, den Beamten überhaupt nicht
anzusprechen.

16. Die Frage ob der Polizist kein Herz hat, können Sie sich sparen.
Selbstverständlich hat er eines. Das Herz ist ein Muskel, der dazu dient,
das Blut durch den Körper zu pumpen. Sonst nichts.

Sollten Sie immer noch der Meinung sein, dem Beamten die Maßnahme
auszureden, versuchen Sie es ruhig, nützen wird es Ihnen nichts.
DIE POLIZEI, DEIN FREUND UND HELFER
Gespeichert

Ich bin zu alt um jung zu sterben.
Karon
Gast
« Antworten #1 am: 02. April 2005, 00:49:01 »

nett :-)
wo hast du denn den gefunden?
Gespeichert
Jerexehy
Condra-Mitglied
Draco
****
Beiträge: 2712



« Antworten #2 am: 06. April 2005, 19:42:01 »

jep, sehr nett...GRINS
Gespeichert

"...None of you seem to understand. I'm not locked in here with you. You are locked in here with me!"
Seiten: [1]
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.21 | SMF © 2006-2009, Simple Machines
Theme based on Diablo3 theme by Vaun.
Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.06 Sekunden mit 18 Zugriffen.