Unter dem obigen Titel gab es in der heutigen TAZ einige hübsche Kuriosa zu lesen.
Meine "Personal Favorites" möchte ich euch nicht vorenthalten.
1. Auf Haiti ist es verboten, daß ein Ehemann seine Frau schlägt. Schlägt er sie dennoch, so darf die Frau keine bleibenden Schäden davontragen. Trägt sie bleibende Schäden davon, so soll sie dem Mann danken, daß sie am Leben geblieben ist. Stirbt sie, so gilt ihr Tod als Unfall und Unfälle sind nicht strafbar.

2. Nach dem Eherecht von Sambia bleiben bei der Scheidung die Kinder, das Haus und die bewegliche Habe beim Mann; die Frau jedoch, seit der Reform von 2002, nicht. :grinz:
3. Aufgrund der neuen, frauenfreundlichen Gesetzgebung in Benin darf ein Mann seine Frau nicht mehr zu Hause einsperren, sondern hat sie einmal in der Woche spazieren zu führen.
4. Die jüngste chinesische Gesetzesreform sieht vor, daß sämtliche Todesurteile nach der Vollstreckung vom Obersten Gerichtshof überprüft werden.
5. Erweist sich in Bulgarien eine Ware vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist als schadhaft, so verkürzt sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist entsprechend. (Das nenn ich Verbraucherschutz)
6. Das belgische Strafrecht sieht vor, daß auch unbegangene Straftaten weltweit verfolgt werden müssen. :grinz: