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Autor Thema: Frage bezüglich Goldkrug 23.1.  (Gelesen 2059 mal)
Vortex
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« am: 20. Januar 2010, 19:52:31 »

Seid gegrüßt!
Ich habe bezüglich der nächsten Taverne eine Frage an die Orga.
Wie ihr sicherlich noch wisst, gab es im November einen kleinen "Zwischenfall" bezüglich des Alters und da wurde uns gesagt, mit einer Elternbestätigung lässt sich da einiges machen. In einem Fall jedoch wurde die Sache nicht so ganz klar.
Und zwar gab es einen 14-jährigen, der die Taverne besuchte, und dem hat man zuerst gesagt, er dürfe bis 22 uhr dableiben, wenn er denn eine Bescheinigung der Eltern hätte. Danach wurde gesagt er dürfe doch nicht und im Verlauf des Abends ist nicht klargeworden, ob es für ihn denn möglich wäre zu kommen oder nicht.
Darum geht es auch in meiner Frage:  Ist es möglich, dass besagte Person bis 10 Uhr die Veranstaltung besuchen darf, wenn ein dementsprechendes Schreiben von den Eltern bei Ankunft der Orga gegeben wird? Auf dem Schreiben wird bestätigt, dass die Eltern wissen, was ihr sohn da macht, und dass es in der Gruppe eine Aufsichtsperson gibt,die-neben den Eltern- bei Problemen die Verantwortung übernimmt. Die Aufsichtsperson ist volljährig und unterschreibt auch, dass sie das übernimmt. Desweiteren wird unterschrieben, dass darauf geachtet wird, dass die Person keinen Alkohol zu sich nimmt. Die Eltern erklären sich ebenfalls bereit, die Person um 10 abzuholen.
Neben dem Exemplar für die Orga, fürht die Person dieses Schreiben ebenfalls mit sich und wird es bei Bedarf jederzeit vorzeigen können. Telefonische Überprüfung und Absprache mit den Eltern kann auch gehalten werden, bzw, wenn ein Gespräch erforderlich ist, können die Eltern auch vor Ort sein, um über besagtes Problem zu reden.

Ich weiß,eigentlich will man in Condra nur mit Volljährigen spielen, jedoch ist es dennoch nicht falsch mal nachzufragen, ob man so etwas regeln kann. Falls es aus irgendwelchen Gründen nicht machbar ist, habe ich dafür vollstes Verständnis. Ich würde mich jedoch freuen, wenn man einen Kompromiss finden kann, bei dem die besagte Person wenigstens einen Teil der Zeit auf der Veranstaltung verbringen kann. Danke schon einmal im Vorraus.
MfG Vortex
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Maria
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« Antworten #1 am: 20. Januar 2010, 21:58:20 »

Ich verweise da auf unsere Tavernenregeln.

Dem Jugendschutzgesetz ist mit der oben geschilderten Vorgehensweise Genüge getan. Problem sind die Präzedenzfälle: Eigentlich wollen wir keine Kinder auf unseren Cons und seit wir wegen der Negativerfahrungen, von denen ich erzählt hatte, auch hart durchsetzen,  habe ich selber bereits einmal einen Vater mit seinen 12- und 10-Jährigen Kindern nach Hause schicken müssen. Da wären Ausnahmen ehrlich gesagt ein wenig unfair.
Müssen wir mal intern besprechen.
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« Antworten #2 am: 20. Januar 2010, 22:45:48 »

Nur Interesse halber: Von wem kamen denn die sich widersprechenden Aussagen? Denn eigentlich ist die Leitlinie der Orga: Keine Minderjährigen (aus den von Maria aufgeführen Gründen). Würde mich wundern, wenn von der Seite was anderslautendes gesagt worden wäre...
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Maria
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« Antworten #3 am: 20. Januar 2010, 22:55:40 »

Ich weiß, dass ich den Leuten nochmal die entsprechenden Paragraphen des JuSchG erklärt habe (Ausgang bis so-und-soviel-Uhr, Aufsicht) - vielleicht ist das missverstanden worden, da unsere Regeln ja "härter" sind?
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Vortex
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« Antworten #4 am: 20. Januar 2010, 23:02:33 »

ja,es kann durchaus sein, dass es da missverständnisse gab, und ich kann auch verstehen, wenn ausnahmen unfair wären.  Aber wie habe ich das mit dem "intern besprechen" jetzt zu verstehen? heißt das im Klartext, dass mein Bruder (der 14 jährige) erstmal zu hause bleiben soll und dass dann beim goldkrug für den nächsten monat geklärt wird, oder ist damit jetzt gemeint bis samstag noch eine eventuelle einigung zustande zu bringen?
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Maria
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« Antworten #5 am: 21. Januar 2010, 13:39:32 »

Ganz einfach, wir (also die Orga) werden das intern besprechen und bis heute Abend die Antwort hier posten.
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« Antworten #6 am: 21. Januar 2010, 23:00:39 »

Okay, Orga-Sitzung/Vorstand dauert mal wieder länger...

Zu unserem Bedauern müssen wir euch mitteilen, dass wir keine Ausnahmen zulassen wollen. Es bleibt bei der Regelung, dass man mindestens 16 sein muss, um (natürlich auch mit Einverständnis der Eltern und nur bis Mitternacht, ohne Alkohol und Kampf) an unseren Larp-Veranstaltungen teilnehmen zu können. Kindern stehen somit weiterhin nur Basteltreffen, Mittelalterveranstaltungen und Tanztreffen offen.

Tut uns leid, aber die Abstimmung war mehrheitlich für diese konsequente Beibehaltung unserer eigenen Regeln - da spielten neben der allgemeinen Fairness (immerhin ging die letze klare Absage sogar an ein Vereinsmitglied von uns) Jugendschutz, fehlende Bereitschaft unsererseits, weitere Risiken einzugehen oder mehr zu beaufsichtigen und unsere Spielphilosophie eine Rolle.

Wir hoffen, dass die Ü-16jährigen trotzdem weiterhin Spaß auf unseren Veranstaltungen haben.

Grüße
Maria, i.A. der Condra-Orga
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