Wer schonmal was veröffentlicht hat... und zwar richtig, der kann dafür einmalig Kohle bekommen. Natürlich müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein.
Mehr dazu unter:
http://www.vgwort.de/startseite.html-------
(Verwertungsgesellschaft) VG Wort
Was und wozu?
Die Vielzahl von Vervielfältigungen und anderen Zweitnutzungen geschützter Werke ist für Autoren und Verlage unüberschaubar. Besonders im wissenschaftlichen Bereich ist das Kopieren von Texten zu Studienzwecken allgemein üblich.
Die VG WORT erhebt aus diesem Grund u. a. von Bibliotheken, Hochschulen, Copy-Shops oder Kopiergeräteherstellern pauschalisierte Entgelte. Die Ausschüttung der Beträge an die Urheber wissenschaftlicher Werke erfolgt in Form einer einmaligen Pauschalvergütung.
Bedingungen
Da die Vergütung in erster Linie als Entschädigung für das Ausleihen in Bibliotheken und für Kopiervorgänge gedacht ist, ist eine angemessene Verbreitung in deutschen wissenschaftlichen Fachbibliotheken erforderlich.
Ein Titel muss in mindestens fünf Standorten nachgewiesen sein muss, die sich auf mindestens zwei regionale Verbundsysteme verteilen. Die Verbreitung wird über den Karlsruher Virtuellen Katalog ermittelt.
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.htmlOnline-Dokument werden ab einem Zugriffs-Schwellenwert vergütet (variiert, ca. 1500 Abrufe von unterschiedlichen PCs)
Konditionen
Variiert, Bsp. 2013: 800€ pro Fachbuch, 2€ pro Seite Buchbeitrag, Online-Dokument je nach Abruf
Vorgehen
Registrierung bis Ende des Jahres, Meldungen bis Ende Januar (bis drei Jahre nach Erscheinen):
http://www.vgwort.de